Definition des Recherchegegenstands
Zunächst spielt die genaue Definition des Recherchengegenstands eine tragende Rolle; so wird die Recherche bei einer ungenauen Definition des Recherchengegenstands in gleicher Weise „unscharf“. Insbesondere können spätere (auch kleinere) Änderungen des Produkts/Verfahrens den Recherchengegenstand so stark ändern, dass eine frühere Recherche hinfällig wird.
Menschlicher Faktor
Während einer Recherche werden üblicherweise mehrere hundert Schutzrechte nach Figuren, Zusammenfassung, Ansprüche etc. vom Rechercheur „gescannt“. Der Rechercheur hat durchschnittlich weniger als eine Minute Zeit, um eine Entscheidung zwischen „Relevant“ und „nicht Relevant“ zu treffen. Manche Patentschriften sind verwirrend oder sehr komplex formuliert. Aufgrund dessen, dass die Entscheidung zwischen „Relevant“ und „nicht Relevant“ als Schnellentscheidung getroffen wird, kann folglich – realistisch betrachtet – die Entscheidung manchmal falsch getroffen werden. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem menschlichen Faktor die größte Unschärfe.
Vollständigkeit der Datenbanken (auszugsweise)
Recherchiert wird üblicherweise (u.a.) stichwortbasiert in deutscher, englischer und (manchmal) in französischer Sprache. Schutzrechte in anderen Sprachen (CN, JP etc.) werden nur dann durch stichwortbasierte Recherchen erfasst, wenn in den Datenbanken Übersetzungen (z.B. Patent Abstracts of Japan) vorliegen. Erfasst werden nur Schutzrechte, die bereits veröffentlicht sind. Patentanmeldungen werden erst nach 18 Monaten ab Prioritätsdatum veröffentlicht. Zzgl. einem „Backlog“ der Datenbanken von zwischen 4 Wochen bis hin zu mehreren Monaten führt dies zu einer Gesamtverzögerung von 18 bis 24 Monaten, in denen auch der beste Rechercheur blind ist. Datenbankfehler existieren sogar beim Europäischen Patentamt.
Fazit
Eine „vollständige“ Patentrecherche gibt es zum einen nicht und erst recht nicht zu vertretbaren Kosten. Eine Patentrecherche kann bei einer realistischen Betrachtung immer nur ein strategisches Werkzeug für eine Risikominimierung, nicht jedoch für einen Risikoausschluss darstellen. Vor diesem Hintergrund bitten wir, den nachfolgenden Haftungshinweis bei Recherchen zu beachten, dass interne und externe Recherchen zwar stets mit angemessener Sorgfalt durchgeführt werden, jedoch eine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Recherche nicht übernommen werden kann.
Haftungshinweis
Bei der Auswahl der Informationsquellen und der Durchführung der Recherche wird von uns auf die gebotene Sorgfalt geachtet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgerufenen Daten und des Recherchenergebnisses kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die Recherche erfasst grundsätzlich nur Dokumente, die bereits veröffentlicht wurden. Da Patentanmeldungen in der Regel 18 bis 24 Monate nach der Erfindung publiziert werden, besteht die Möglichkeit, dass weitere relevante Dokumente bestehen, die zur Zeit der Durchführung einer Recherche noch nicht auffindbar sind. Das Recherchenergebnis bezieht sich immer auf die zum Zeitpunkt der Recherche vorliegende Aufgabenstellung und dem aktuellen technischen Verständnis des Recherchengegenstands. Insbesondere bei breiten Aufgabenstellungen, wie z.B. im Rahmen einer Abklärung zum Stand der Technik, wird – bedingt durch den Kostenrahmen – in der Regel eine Auswahl an Dokumenten getroffen, welche den Stand der Technik repräsentierten. Dies kann bewirken, dass bei einer weiteren Recherche zur selben Thematik, aber mit engerer Aufgabenstellung, Dokumente gefunden werden, die im ersten Recherchenbericht nicht enthalten sind. Bei einer Änderung der Aufgabenstellung empfehlen wir daher, eine neue Recherche ausführen zu lassen.