Einspruchsrecherche oder Nichtigkeitsrecherche

Motivation

Bei einer Einspruchsrecherche oder Nichtigkeitsrecherche soll ein fremdes Schutzrecht zu Fall gebracht werden. Möglicherweise behindert das fremde Schutzrecht eigene Neuentwicklungen oder es liegt sogar bereits ein Eingriff in ein fremdes Schutzrecht vor, was zu einer Berechtigungsanfrage, Abmahnung oder einer Unterlassungserklärung führen kann. Recherchiert wird nach einem Stand der Technik, der das fremde Schutzrecht teilweise oder vollständig vorwegnimmt.

Durchführung

Bei der Einspruchsrecherche oder Nichtigkeitsrecherche wird relevanter Stand der Technik gesucht, der vor dem Prioritätsdatum des störenden Fremdschutzrechts veröffentlicht oder zumindest angemeldet wurde. Die Suche erfolgt ohne Einschränkung auf das Land oder die Sprache des Stands der Technik. Ggf. kann die Suche durch eine Literaturrecherche ergänzt werden.

Umfang

Bei dieser Recherchenart muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass bereits mindestens ein Patentamt (DPMA, EPA, USPTO etc.) eine umfangreiche Recherche durchgeführt hat und keinen relevanten Stand der Technik auffinden konnte. Aus diesem Grund empfehlen wir für diese Rechercheart für ein Nachrecherchieren mindestens das Paket Standard, bei einer fundierten Suche das Paket Standard-Extended und bei wirklich wichtigen Drittschutzrechten das Paket Unlimited.

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